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Professionelle Events brauchen qualifizierte Akteure.
Die Versammlungsstättenverordnung schreibt die Anwesenheit eines Verantwortlichen ( Meister ) für Veranstaltungstechnik während der Dauer der Veranstaltung vor. Näheres zur Versammlungsstättenverordnung für Mecklenburg / Vorpommern finden Sie hier.
Um diesen Erfordernissen zu entsprechen, hat Dipl. Ing. Peter Kasanowski die Zulassung als
- Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Fachrichtung Bühne / Studio
gemäss § 39 der Versammlungsstättenverordnung erlangt und von der Obersten Bauaufsichtsbehörde das Befähigungszeugnis bekommen.
Somit können Sie sicher sein, den gesetzlichen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung zu genügen.
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